{"id":27,"date":"2010-06-22T13:42:47","date_gmt":"2010-06-22T13:42:47","guid":{"rendered":"http:\/\/redblack.ch\/v2"},"modified":"2010-07-07T09:32:43","modified_gmt":"2010-07-07T09:32:43","slug":"privacy-policy","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/redblack.ch\/en\/privacy-policy","title":{"rendered":"Privacy Policy"},"content":{"rendered":"<h1>Privacy Policy<\/h1>\n<p><strong>1. Geltung der Bedingungen<\/strong><br \/>\nAlle Lieferungen, Leistungen, Angebote, Auftragsbest\u00e4tigungen und Vertragsabschl\u00fcsse erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Sie gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Anderslautenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftragsgebers werden hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdr\u00fccklich widersprechen. M\u00fcndliche Abreden, insbesondere zur Leistungszeit und zur Beschaffenheit der Leistung, bed\u00fcrfen zur G\u00fcltigkeit eine schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n<p><strong>2. Angebot und Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n<p>Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abschl\u00fcsse kommen erst durch unsere Auftragsbest\u00e4tigung oder Unterzeichnung eines Vertragswerkes zustande. F\u00fcr die Annahme des Angebotes unseres Auftragsgebers behalten wir uns eine Frist von 14 Tagen ab Zugang vor. Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wird.<\/p>\n<p><strong>3. Preise<\/strong><\/p>\n<p>Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Ma\u00dfgebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preise zuz\u00fcglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zus\u00e4tzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p><strong>4. Baufreiheit und Montage<\/strong><\/p>\n<p>Die von uns zu bebauende Dach- oder Standfl\u00e4che muss entsprechend den Montageterminen f\u00fcr uns frei verf\u00fcgbar und erforderliche Vorleistungen bauseits ausgef\u00fchrt sein. Wenn Baufreiheit durch uns geschaffen, oder Leistungen, die \u00fcber die aufgef\u00fchrten Leistungen unseres Angebotes dar\u00fcber hinaus gehen, durch uns erbracht werden m\u00fcssen, werden diese im Stundennachweis unserem Auftraggeber als Zusatz in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p><strong>5. Leistungs- und Lieferzeit<\/strong><\/p>\n<p>Leistungs- und Liefertermin ist der in der Auftragsbest\u00e4tigung genannte Zeitpunkt, in der Regel, die Messemontagen betreffend, der Tag vor der Er\u00f6ffnung der Messe, 18.00 Uhr, es sei denn der Auftraggeber hat einen anderen Termin vorgeschrieben. Wir behalten uns jedoch vor, kleinere Restarbeiten bis zur Er\u00f6ffnung der Messe bzw. Ausstellung auszuf\u00fchren, soweit sie die Inbetriebnahme des Messestandes durch den Auftraggeber nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen. Der Standabbau erfolgt ab Messeschluss,<br \/>\nd. h. Einrichtungsgegenst\u00e4nde und Material des Auftraggebers bzw. des Ausstellers sind unmittelbar nach Ende der Messe von ihm zu entfernen, so dass der Standabbau ohne Verz\u00f6gerung und Behinderung erfolgen kann. M\u00fcssen Einrichtungsgegenst\u00e4nde, Material oder Exponate des Auftraggebers bzw. des Ausstellers durch uns entfernt, ausgebaut oder verpackt werden, berechnen wir die dadurch entstandenen Kosten nach Aufwand. F\u00fcr Messe- und Solarmontagen gilt: Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf Schadenersatz wegen Nichteinhaltens der Leistungszeit sind ausgeschlossen, es sei denn, die Leistungsst\u00f6rung beruht auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p><strong>6. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/strong><\/p>\n<p>Die Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen etwaiger M\u00e4ngel des Werkes oder einer Sache sind beschr\u00e4nkt auf das Recht auf Nacherf\u00fcllung. Die Nacherf\u00fcllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels auf Kosten der redblack Partners AG. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherf\u00fcllung steht dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag zu. Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab der Abnahme. Der Auftraggeber hat die Werkleistung unverz\u00fcglich nach Erbringung zu untersuchen und abzunehmen,<br \/>\nsofern nicht wesentliche M\u00e4ngel entgegenstehen. Hierbei erkennbare M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, insbesondere so rechtzeitig schriftlich zu r\u00fcgen, dass eine Nacherf\u00fcllung rechtzeitig erfolgen kann. Die Ingebrauchnahme des funktionsf\u00e4higen Messestandes oder der Solaranlage gilt als Abnahme. Die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruht, wie auch die Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den im Falle einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch diese Personen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>7. Subunternehmer<\/strong><\/p>\n<p>Wir sind berechtigt, uns zum Zwecke der Erf\u00fcllung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen Dritter nach unserem Ermessen und unserer Wahl zu bedienen.<\/p>\n<p><strong>8. Versicherung<\/strong><\/p>\n<p>Messemontagen: Alle Materialien des Auftraggebers, welche uns bzw. dem Aussteller nur zur vor\u00fcbergehenden Nutzung \u00fcberlassen werden, sind von dem Tag der Anlieferung ab bis zur Abholung im Rahmen einer Diebstahl- oder Ausstellungsversicherung zu versichern. Beim Auftraggeber verbleibt komplett die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht f\u00fcr die uns \u00fcberlassenen Gegenst\u00e4nde in dem genannten Zeitraum. Der Auftraggeber haftet voll umf\u00e4nglich f\u00fcr Sch\u00e4den, die von Dritten in diesem Zeitraum verursacht worden sind, unabh\u00e4ngig, ob diese Sch\u00e4den von seiner Versicherung gedeckt sind oder nicht. Auf von uns veranlassten oder durchgef\u00fchrten Transporten wird das Versandgut auf Kosten des Auftraggebers in H\u00f6he des Neubeschaffungswertes versichert.<br \/>\nSolar- und Messemontagen: Sch\u00e4den, die durch f\u00e4lschliches Hantieren mit dem Material oder mangelhafte Montage durch uns verursacht werden, sind schriftlich anzuzeigen, und werden durch unsere Haftpflichtversicherung reguliert.<\/p>\n<p><strong>9. Schutzrechte<\/strong><\/p>\n<p>Entw\u00fcrfe, Planungen, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben mit allen Rechten das Eigentum unserer Auftraggeber.<\/p>\n<p><strong>10. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>Die vom Auftraggeber geschuldete Verg\u00fctung ist wie folgt zur Zahlung f\u00e4llig: 30 Werktage nach Rechnungslegung rein netto, bei Zahlungen inner 14 Werktagen gew\u00e4hren wir generell 2% Skonto. Kommt der Auftraggeber mit einer Teilzahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die weitere Leistung zu verweigern. Unsere Zahlungsbedingungen gegen\u00fcber allen Lieferanten wie folgt: 30 Werktage nach Rechnungsstellung, bei Zahlungen inner 14 Werktagen ziehen wir 2% Skonto.<\/p>\n<p><strong>11. Aufrechnung, Leistungsverweigerung<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufrechnung sowie die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderung zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>12. Salvatorische Klausel<\/strong><br \/>\nSollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchf\u00fchrbar sein, so soll hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen des Vertrages nicht ber\u00fchrt werden. Der Auftragnehmer ist in diesen F\u00e4llen befugt, eine Bestimmung, die unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Regelung m\u00f6glichst nahe kommt, nach billigem Ermessen zu treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, das der Vertrag eine Regelungsl\u00fccke enth\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>13. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort ist der Sitz der redblack Partners AG. F\u00fcr alle Streitigkeiten ist das Kantonsgericht Sankt Gallen zust\u00e4ndig. Die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit wird durch den Sitz der redblack Partners AG bestimmt. F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Schweizer Recht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Privacy Policy 1. Geltung der Bedingungen Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote, Auftragsbest\u00e4tigungen und Vertragsabschl\u00fcsse erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Sie gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Anderslautenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftragsgebers werden hiermit widersprochen. 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