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AGB / Impressum

red´black partners AG
kugelgasse 2-4
CH-9001 St.Gallen

T +41 (0) 71 223 73 73
F +41 (0) 71 223 73 77

Allgemeine Geschäftsbedingungen der redblack Partners AG

  1. Inkrafttreten und Geltungsbereich

    Mit Wirkung ab dem 01.01.2020 unterliegen alle unsere Leistungen sowie die Verträge zwischen der redblack Partners AG und den Auftraggebern und Partnern ausschliesslich diesen AGB, soweit diese nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert worden sind. Eigene Bestimmungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil und entfalten keine Wirkung. Soweit Angebote der redblack Partners AG von diesen AGB abweichen, haben erstere Vorrang.

  2. Angebote und Verträge der redblack Partners AG

    2.1. Die Angebote der redblack Partners AG sind grundsätzlich freibleibend und verstehen sich nicht als verbindliche Offerten. Die Gültigkeit der Angebote ist auf 14 Tage ab Angebotsdatum befristet. Darüber hinaus behält sich die redblack Partners AG das Recht vor, ein noch nicht angenommenes Angebot jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, sollte die redblack Partners AG der Ansicht sein, eine rechtzeitige Ausführung des Auftrages sei aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeit für die erforderliche Monteursplanung oder ähnliches nicht mehr möglich.

    2.2. Die Angebote der redblack Partners AG gelten nur für den Adressaten.

    2.3  Die Annahme des Angebots von der redblack Partners AG durch den Kunden sollte schriftlich kann aber auch in der Ausnahme formlos erfolgen, insbesondere auch mündlich. Mit der Angebotsannahme durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen der redblack Partners AG und dem Auftraggeber rechtsgültig zustande und der Auftraggeber anerkennt damit gleichzeitig auch diese AGB. Die redblack Partners AG bestätigt die Angebotsannahme mittels schriftlicher Auftragsbestätigung. Allfällige Unstimmigkeiten in der Auftragsbestätigung sind der redblack Partners AG umgehend mitzuteilen. Spätere Änderungen oder Annullierungen sind nicht mehr möglich bzw. zwingend mit Kostenfolgen verbunden

  3. Preise, Preisangaben

    3.1  Die von der redblack Partners AG genannten Preise sind, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken oder Euro sowie ohne Mehrwertsteuer.

    3.2  Die Kosten für Steuern (inkl. MwSt.), Gebühren und Abgaben jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden.

  4. Zahlungsbedingungen und -fristen, Haftung des Stellvertreters

    4.1  Sofern nicht anders vereinbart, wird 50% der Vertragssumme 3 Tage vor Montagebeginn und 50% nach erfolgter Montage (14Tage netto) nach Rechnungsstellung fällig.

    4.2  Die redblack Partners AG kann zur Erbringung ihrer Leistungen nur dann verpflichtet werden, wenn die Anzahlung über 50% rechtzeitig erfolgt. Andernfalls ist die redblack Partners AG ausdrücklich berechtigt, über die auf das jeweilige Projekt geplanten Monteure frei zu verfügen (insbesondere sie Dritten zu überlassen), ohne entschädigungspflichtig zu werden. Sofern von der redblack Partners AG nicht anders mitgeteilt (insbesondere in der Auftragsbestätigung), ist die Voraus- oder Anzahlung mit der Angebotsannahme durch den Kunden 3 Taqe vor Montagebeginn fällig und zahlbar.

    4.3  Vorbehaltlich obiger Regelung betreffend Voraus- und Anzahlung sind Rechnungen innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar.

    4.4  Die redblack Partners AG stellt ihre Schlussrechnung in der Regel nach erfolgter Standübergabe oder Abnahme oder nach Erbringung ihrer sonstigen Leistungen, kann dies aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt vornehmen.

    4.5  Zahlungen des Kunden haben per Banküberweisung zu erfolgen.

    4.6  Die redblack Partners AG legt fest, welche Forderungen durch die Zahlung(en) des Kunden erfüllt sind.

    4.7  Die redblack Partners AG übernimmt keinerlei Haftung für Leistungsverzögerungen, die aus einer Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden entstehen.

    4.8  Erteilt jemand einen Auftrag als Stellvertreter für einen Dritten, haftet er solidarisch nebst dem Dritten für sämtliche aus diesem Auftrag resultierenden Forderungen von der redblack Partners AG.

  5. Verzug und Inkasso

    5.1  Der Auftraggeber gerät mit Ablauf oben genannter Zahlungsfristen in Verzug. Ab dann sind 5 % Verzugszins geschuldet.

    5.2  Überdies sind der redblack Partners AG die Kosten zu erstatten, die die redblack Partners AG für das Inkasso ausstehender Beträge aufwendet, inkl. Anwalts- und Gerichtskosten.

    5.3  Der Verzug des Kunden berechtigt die redblack Partners AG ausserdem, alle weiteren Leistungen einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten, und allfällige verbundene Verträge ohne weitere Formalitäten sofort aufzuheben, sowie zu Schadenersatz. Allfällige vom Auftraggeber bereits geleistete Voraus-, An- oder Teilzahlungen, welche über den Schadenersatzanspruch von der redblack Partners AG hinaus gehen, verfallen als Konventionalstrafe.

  6. Leistungsinhalt und -umfang, Fristen und Termine für die Leistungserbringung

    6.1  Inhalt und Umfang der Leistungen von der redblack Partners AG ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Von der redblack Partners AG darüber hinaus gehende erbrachte Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt (mit der Schlussrechnung oder separat). Im Leistungsumfang ausdrücklich nicht inbegriffen sind Exponatemontage, Standreinigung und -bewachung, Deckenabhängungen, Stapler- und Leergutgebühren, Grafikarbeiten, Entsorgungskosten sowie Leistungen im Zusammenhang mit der technischen Installation durch die Messeleitung und deren Anmeldung. Bei mehrgeschossigen Bauten sind folgende Kosten ausgeschlossen: Installation von Brandmelde- und Sprinkleranlagen, Genehmigungsverfahren beim jeweiligen Bauaufsichtsamt, Prüfbericht zur statischen Berechnung durch ein unabhängiges Büro für Baustatik sowie Umbauten, wenn die örtlichen Gegebenheiten nicht den Planvorgaben entsprechen.

    6.2  Fristen und Termine für die Erbringung der Leistungen, insbesondere für die Überlassung der Vertragsgegenstände, sind für die redblack Partners AG nur verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt werden. Die Einhaltung solcher Fristen und Termine setzt die rechtzeitige Erfüllung der für die Leistungserbringung erforderlichen Dispositionen des Auftraggebers oder dessen Kunden voraus. Insbesondere wenn der Auftraggeber oder dessen Kunde die von ihm benötigten behördlichen oder anderen Formalitäten nicht (rechtzeitig) eingeholt, fällige Voraus- oder Anzahlungen nicht (rechtzeitig) geleistet oder die von der redblack Partners AG benötigen technischen oder anderweitigen Angaben ihr nicht (rechtzeitig) mitgeteilt hat, kann kein Leistungsverzug der redblack Partners AG eintreten. Überdies verlängern sich in solchen Fällen vereinbarte Fristen und Termine für die Erbringung der Leistungen von der redblack Partners AG um eine angemessene Dauer.

  7. Vollumfängliche Haftung des Kunden bei nachträglicher Stornierung

    7.1 Bei Ereignissen höherer Gewalt (wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, Boykott) sowie bei rechtlicher Unmöglichkeit, verhandeln die Vertragsparteien über eine allfällige Anpassung oder Auflösung des Vertrages. Bei Auflösung des Vertrages haftet der Auftraggeber vollumfänglich für Leistungen und Aufwendungen, die bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrages erbracht worden sind.

    7.2. Sollte ein Projekt bestätigt und später aus welchen Gründen auch immer abgesagt werden (ausser wie unter Punkt 7.1 aufgeführt)) kann die redblack Partners AG bei Stornierung bis 10 Tage vor Montagebeginn 20% des Auftragswertes sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden nicht stornierbaren Aufwendungen, bei Stornierung bis 3 Tage vor Montagebeginn 50% des Auftragswertes sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden nicht stornierbaren Aufwendungen und danach 100% des Auftragswertes sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden nicht stornierbaren Aufwendungen verbindlich in Rechnung zu stellen.

  8. Montage

    8.1. Alle Masze, Einmesspunkte, Grössen und Details sind bauseits in Plänen und Zeichnungen auf die Baustelle zu liefern, und auf den Baustelllen/ Montageplätzen an den notwen­digen Stellen gut und sichtbar anzubringen. Kosten­folgen, die durch ungenü­gende oder falsche Masze oder Markierungen entstanden sind, gehen zu Lasten des Auftrag­gebers.


    8.2. Der Baustel­len­zu­stand muss einen ungehin­derten Monta­ge­ablauf garan­tieren. Ein Monta­ge­un­ter­bruch bleibt vorbe­halten und ist für den Auftraggeber mit Kosten verbunden.

    8.3. Auf Messen beginnt die Leistungserbringung der redblack Partners AG an der Standkante, an sonstigen Montageorten max. 5m vom Montageort entfernt.

    8.4. Elektrische Stroman­schlüsse und ggfls. Wasser­an­schlüsse sowie Toiletten müssen bauseits in unmit­tel­barer Nähe vorhanden sein.

  9. Haftung und Versicherung

    Während der Montage/ Demontage übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die gelieferten Waren und Installationen bei Verlust oder Beschädigung durch Feuer, Wasser oder Einwirkungen Dritter. Die Haftung der redblack Partners AG wird auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen sowie Montagefehler beschränkt. Im Übrigen wird die Haftung der redblack Partners AG im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen. Soweit die Haftung von der redblack Partners AG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer leitenden Angestellten, Arbeitnehmer, Subunternehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen..


    9.2 Der Auftraggeber hat die gelieferten Waren sowie das Werk (bereits getätigte Installationen etc.) durch eine Bauwesenversicherung auf seine Kosten zu versichern.

  10. Datenschutz

    Die Datenspeicherung und Nutzung personenbezogener Daten (Namen, Postadressen, Telefonnummern etc.) erfolgt nach den Grundsätzen von Artikel 4 des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19.06.1992. Ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und vertraglichen Regelungen finden die Bestimmungen des schweizerischen Obligationsrechts Anwendung.

  11. Sicherheitsvorschriften

    Bei Arbeiten für den Auftraggeber (in seinen eigenen Räumlichkeiten oder am vereinbarten Arbeitsort) gelten zusätzlich zu den AGB etwaige Vorschriften und Sicherheitsweisungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die redblack Partners AG über bestehende

    – verdeckte Leitungen (Wasser,Heizung,Strom)
    – Asbesthaltige Materialien und
    – andere umweltbelastende Stoffe

    zu informieren. Kommt der Auftraggeber dieser Informationsplicht nicht nach, ist der Unternehmer von jeder Haftung für Schäden und Folgeschäden befreit.

  12. Prüfung, Mitteilungen und Störung

    11.1 Der Auftraggeber hat die ausgeführten Leistungen der redblack Partners AG sofort nach Fertigstellung mittels Abnahme (auf Messen Standübergabe) zu prüfen, und dabei festgestellte Mängel der redblack Partners AG umgehend schriftlich mitzuteilen. Später, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellte Mängel sind ebenfalls bei der redblack Partners AG umgehend schriftlich zu rügen. Der redblack Partners AG wird bei jedem Mangel die gesetzlich geregelte Zeit für dessen Behebung zugestanden! Sollte der Auftraggeber diese gesetzliche Fristen missachten und Dritte zur Mängelbehebung beauftragen geschieht dies auf Kosten des Auftraggebers.

    11.2 Stellt sich heraus, dass die Mängel nicht durch die redblack Partners AG verursacht wurden oder zu vertreten sind, wird der Aufwand der redblack Partners AG für die Beseitigung der Mängel vollumfänglich dem Auftraggeber verrechnet.

  13. Schlussbestimmungen

    12.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind implizit durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.

  14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

    13.1 Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand sämtlicher Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien, ihren Bevollmächtigten oder Rechtsnachfolgern ist der Sitz der redblack Partners AG in CH-9000 St. Gallen.

    13.2 Die redblack Partners AG kann den Auftraggeber auch an dessen Sitz, oder an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand belangen.